Skip to main content

Als gemeinnütziger Verein verwenden wir sämtliche Einnahmen für unsere Vereinszwecke und für die Instandhaltung und Erweiterung rund um das Seminarhaus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 29.05.2014

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil des vom Veranstalter erteilten Auftrages für Seminare bzw. Veranstaltungen an das Seminarhaus des Heinrich Schwab Instituts e. V. Anderslautende Bedingungen sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

 

1. Gültigkeit

Um den Betrieb dieses Online-Angebots und allgemein der angebotenen Leistungen des Seminarhauses des Heinrich Schwab Instituts e. V. gewährleisten zu können, müssen wir, um den gesetzlichen Bestimmungen zu genügen, einige Bestimmungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) erstellen.

Diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Seminarhaus des Heinrich Schwab Instituts unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine gültige, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt, sofern dies möglich ist.

Das Seminarhaus des Heinrich Schwab Instituts behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung erfolgt nicht. Die Bestimmungen sind selbstständig periodisch auf Veränderungen zu überprüfen.

 

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich inklusive aller Abgaben und Services, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste, die unter www.heinrich-schwab-institut.de einsehbar ist.

 

3. Stornobedingungen

Stornierungen sind für beide Seiten eine unangenehme Sache.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei Stornierungen wie folgt berechnen:

Rücktritt bei 13 bis 8 Tagen vor Anreise:
50 % des gebuchten Arrangements

Rücktritt bei 7 bis 1 Tagen vor Anreise:
80 % des gebuchten Arrangements

Bei Nichterscheinen: 100% auf den Gesamtpreis

 

4. Raummieten

Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der bestellten Räumlichkeiten sowie für das vereinbarte Mobiliar.

 

5. Aufenthalt

Das Beziehen der gebuchten Zimmer nach 20 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Seminarhaus möglich.

Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr freizugeben, wenn keine Nebenabreden mit dem Seminarhaus getroffen wurden.

Bei verspäteter An-bzw. Abreise oder bei vorzeitiger Abreise wird der Zimmerpreis berechnet.

Das Rauchen innerhalb des Hauses ist nicht gestattet. Außerhalb des Gebäudes ist das Rauchen möglich.

 

6. Musik

Sollte der Gast eine Veranstaltung mit musikalischer Darbietung planen, so ist er verpflichtet, dem Seminarhaus die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Veranstalter zu erfolgen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, in dem Falle dem Seminarhaus die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zukommen zu lassen.

 

7. Haustiere

Haustiere können nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

 

8. Dekoration

Der Gast ist verpflichtet, dem Seminarhaus das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung des Seminarhauses einzuholen. Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Seminarhaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Seminarhaus für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Seminarhaus der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

9. Haftung

Für Beschädigungen, die durch die Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst und sind dem Seminarhaus des Heinrich Schwab Instituts voll zu ersetzen. Gegebenenfalls wird das Seminarhaus den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Seminarhaus.

Soweit dem Gast ein Stellplatz für sein Auto zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhanden kommen oder Beschädigung von auf dem Seminarhausgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Seminarhaus nicht, soweit das Seminarhaus nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Das Seminarhaus übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Seminarhauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung des Seminarhauses ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in den unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Veranstalters, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern.

 

10. Kündigung durch das Seminarhaus

Das Seminarhaus ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, wenn

- die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet

- der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind

- vereinbarte Zahlungen nicht rechtzeitig im Seminarhaus eintreffen

- im Falle höherer Gewalt.

Der Veranstalter ist in einem solchen Fall nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Seminarhaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn z. B. Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern und/oder Raumkapazitäten vorliegen.

 

11. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, Sitz des Seminarhauses. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen hin.

 

Nutzungsvereinbarung über den WLAN-/Internetzugang im Seminarhaus des Heinrich Schwab Instituts

Im Seminarhaus des Heinrich Schwab Instituts e. V. haben Sie Zugang zum Internet über ein WLAN-Netz. Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzen im Sinne aller Beteiligten.

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN-/Internetzuganges

Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) Seminarhaus des Heinrich Schwab Instituts einen Internetzugang über Hotspot-WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Seminarhaus eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung des Seminarhauses und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passworts. Dieses ist nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am Endgerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt das Seminarhaus keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Seminarhaus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kos­tenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst ver­antwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird ins­besondere:

    • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
    • keine urheberrechtlieh geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber des Seminarhauses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf Kosten und Aufwendungen, die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des Seminarhauses auf diesen Umstand hin.